Familiengerichtliche Verfahren
Sie brauchen einen Verfahrensbeistand, der über die notwendige Rechtskenntnis hinaus auch über pädagogische und therapeutische Erfahrungen verfügt und in der Kinder- und Jugendhilfe bewandert ist? Dann erfragen Sie gerne telefonisch freie Kapazitäten.
Darüber hinaus übernehme ich Vormundschaften und Ergänzungspflegschaften.
Gemäß § 163 FamFG können seit 2016 auch Sozialpädagogen mit Gutachten für familiengerichtliche Verfahren beauftragt werden. Auf Anfrage erstelle ich Gutachten in Zusammenarbeit mit Dr. Georg Merker (Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie).
Sie brauchen einen Verfahrensbeistand, der über die notwendige Rechtskenntnis hinaus auch über pädagogische und therapeutische Erfahrungen verfügt und in der Kinder- und Jugendhilfe bewandert ist? Dann erfragen Sie gerne telefonisch freie Kapazitäten.
Darüber hinaus übernehme ich Vormundschaften und Ergänzungspflegschaften.
Gemäß § 163 FamFG können seit 2016 auch Sozialpädagogen mit Gutachten für familiengerichtliche Verfahren beauftragt werden. Auf Anfrage erstelle ich Gutachten in Zusammenarbeit mit Dr. Georg Merker (Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie).